AGB
1. Angebot
Die Preisfestsetzung erfolgt auf Grund empfangener Unterlagen. Werden diese später geändert, so ändern sich auch die Preise.
2. Planausfertigung
Dieselbe übernimmt das Werk , ebenso die Einreichung zu Genehmigung beim jeweiligen Amt. Planausfertigungen und Plangenehmigungsgebühren gehen zu Lasten des Kunden.
Diese werden von Fall zu Fall vom Werk ausgelegt und später verrechnet , oder vom Kunden an das jeweilige Amt bezahlt.
3. Material und Maße
Das zu verwendende Material wird in Korn und Farbe möglichst zusammenpassend aus- gewählt. Verschiedenartigkeiten in Körnung , Farbe und Struktur, wie Flecken, Adern und Schattierungen sind keine Materialfehler, sondern Naturgebilde, wegen denen eine Verantwortung abgelehnt wird, sie dürfen nicht zum Gegenstand von Beanstandungen Gemacht werden. Geringfügige Maßabweichungen bis zu 3 cm, die genaues Passen und ein richtiges Verhältnis nicht stören, berechtigen nicht zu Beanstandungen.
4. Lieferung
Die Lieferzeit wird unter Berücksichtigung einer normalen Herstellungsmöglichkeit angegeben. Überschreitungen derselben berechtigen den Empfänger nicht zu irgendwelchen Schadenersatzansprüchen. Teillieferungen sind zulässig. Lieferung frei Baustelle oder frei Lager bedeutet ohne Abladen durch den Lieferanten. Versandweg und -mittel sind mangels Besonderer Vereinbarung unserer Wahl überlassen.
5. Muster
Muster können nur als ungefähre Durchschnittsmuster gelten , weil sie niemals imstande sind, dass betreffende Material genau zu charakterisieren.
6. Eigentumsrecht
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Käufer ist verpflichtet, seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt die in unserem Eigentum stehende Ware zu verkaufen. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund gegen Dritte entstandenen Forderungen tritt der Käufer hiermit Sicherheitshalber an uns ab. Er ist ermächtigt, die uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen . Wir sind berechtigt, jederzeit die Abtretung offen zulegen und die Zahlung durch den Abnehmer direkt an uns zu verlangen. Der Käufer hat uns dann Namen und Anschrift seines Abnehmers sowie die Höhe der Forderung mitzuteilen, ferner sämtliche Unterlagen zur Belegung der Forderungen zur Verfügung zu stellen.
7. Beanstandungen
Einwände gegen die Richtigkeit und Beschaffenheit der Lieferung haben, sofern es sich nicht um verborgene Mängel handelt, unverzüglich nach Erhalt der Lieferung, spätestens acht Tage nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Alle Mängelrügen müssen schriftlich angebracht werden. Die Mängel können nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Nachlieferung behoben werden. Ist die Beseitigung eines Mangels nach Lage der Dinge unmöglich, oder würde sie einen verhältnismäßig hohen Aufwand erfordern, kann sie verweigert werden. In diesem Fall und wenn die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Besteller Minderung der Vergütung verlangen, im übrigen sind Wandlung und Minderung sowie eine weitergehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden, ausgeschlossen. Kommt eine Sendung beschädigt an, so ist der Empfänger verpflichtet dies vor Abnahme der Sendung bahnamtlich bzw. durch den Spediteur feststellen zu lassen und seine Ansprüche bei der Bahnverwaltung bzw. der Spedition anzumelden.
8. Sonstiges
Ab Zugang der Rechnung setze ich Sie in Verzug. Bei Kommissionsware entfällt die Rücknahme.
9. Zahlungen
Begleichung der Rechnungen sofort nach erhalt der Rechnung bis einschließlich Datum.
Lieferungen gegen Nachname, Anzahlungen oder Vorauszahlungen vorbehalten laut Auftrag, bei Zielüberschreitung werden die banküblichen Zinsen in Anrechnung gebracht. Bei Bauarbeiten größeren Umfanges gilt folgendes: 1/3 des Preises ist bei Bereitstellung des erforderlichen Materials , 1/3 des Preises bei Anlieferung und die Restzahlung sofort nach Rechnungsstellung zu leisten.
10. Erfüllungsort
Für Lieferung und Zahlung ist Zell / Walpenreuth. Als Gerichtstand ist ausschließlich das Amtsgericht in Hof zuständig.